Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.01.2017

Echte Druck(änderungs)kündigung

Im Fall einer echten Druck(änderungs)kündigung (hierzu zuletzt BAG, 18.7.2013 - Az: 6 AZR 420/12) ist das Ausmaß der Bemühungen des Arbeitgebers, sich schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen, auch davon abhängig, in welchem Umfang der Arbeitnehmer zu dem ...