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16.01.2017
Echte Druck(änderungs)kündigung
Im Fall einer echten Druck(änderungs)kündigung (hierzu zuletzt BAG, 18.7.2013 - Az: 6 AZR 420/12) ist das Ausmaß der Bemühungen des Arbeitgebers, sich schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen, auch davon abhängig, in welchem Umfang der Arbeitnehmer zu dem ...