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02.02.2015
Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter jahrelang geduldet, dass ein Mieter einen Kellerverschlag unentgeltlich nutzte, obwohl dieser nicht vom Mietvertrag umfasst war. Die Mieter leiteten aus dieser Duldung ein Nutzungsrecht her, der Vermieter jedoch widerrief die Nutzung und klagte schließlich auf Herausgabe und Räumung. ...