Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter jahrelang geduldet, dass ein Mieter einen Kellerverschlag unentgeltlich nutzte, obwohl dieser nicht vom Mietvertrag umfasst war. Die Mieter leiteten aus dieser Duldung ein Nutzungsrecht her, der Vermieter jedoch widerrief die Nutzung und klagte schließlich auf Herausgabe und Räumung. ...