Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.01.2015

Drogenkonsum und Straßenverkehrsteilnahme - Fahrerlaubnisentziehung

Vorliegend ging es um die beschränkende Geltung einer durch Zeichen 274 der StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung durch das gemäß § 39 Abs. 2 StVO angebrachte Zusatzschild werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zeichen 1042-31 der StVO) zur Tatzeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung. ...