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20.01.2015
Drogenkonsum und Straßenverkehrsteilnahme - Fahrerlaubnisentziehung
Vorliegend ging es um die beschränkende Geltung einer durch Zeichen 274 der StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung durch das gemäß § 39 Abs. 2 StVO angebrachte Zusatzschild werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zeichen 1042-31 der StVO) zur Tatzeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung. ...