Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Doppelvermietung

Hat der Vermieter eine bereits vermietete Wohnung erneut vermietet, da er zum Beispiel irrtümlich glaubt, das andere Mietverhältnis sei bereits beendet oder gar nicht zu Stande gekommen gibt es ein Problem. Sind beide Verträge gültig, dann haben auch beide Mieter ein Anrecht zur Besiztnehmung der Wohnung - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. ...