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02.01.2014
Differenzschaden im Entwendungs- und Totalschadensfall eines Leasingfahrzeugs
Hat die Kfz-Leasinggeberin in ihren AGB im Entwendungs- oder Totalschadensfall auf die Erstattung des sog. Differenzschadens (= Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert) verzichtet, kann sie auch nicht im Hinblick auf die vom Leasingnehmer (freiwillig) ...