Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Differenzschaden im Entwendungs- und Totalschadensfall eines Leasingfahrzeugs

Hat die Kfz-Leasinggeberin in ihren AGB im Entwendungs- oder Totalschadensfall auf die Erstattung des sog. Differenzschadens (= Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert) verzichtet, kann sie auch nicht im Hinblick auf die vom Leasingnehmer (freiwillig) ...