Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Dienstvereinbarung und der Verstoß gegen den Grundsatz der Normenklarheit

Nimmt eine Dienstvereinbarung in zulässiger Weise auf eine anderweitige Vereinbarung Bezug, so ist dennoch der Grundsatz der Normenklarheit tangiert, wenn diese anderweitige Vereinbarung den von der Dienstvereinbarung erfassten Arbeitnehmern nicht zugänglich ist, da ...