Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.05.2013

Die nicht verschließbare Haustür

Eine Mieterin im ersten Stock kann die Miete um 5 % mindern, wenn die Haustür nicht verschließbar ist, weil die Schließzunge heraussteht, beim Zufallen gegen das Schließblech stößt und hierdurch in der Wohnung der Mieterin ...