Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.10.2013

Die nervige Tiefgaragenausfahrt als Minderungsgrund

Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter eine Wohnung angemietet, deren Schlafzimmer über einer Tiefgaragenausfahrt lag. Von dieser ging jedoch insbesondere in der Nacht störender Lärm und eine nicht unerhebliche Geruchsbelästigung aus, der aus dem steilen Neigungswinkel ...