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22.10.2013
Die nervige Tiefgaragenausfahrt als Minderungsgrund
Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter eine Wohnung angemietet, deren Schlafzimmer über einer Tiefgaragenausfahrt lag. Von dieser ging jedoch insbesondere in der Nacht störender Lärm und eine nicht unerhebliche Geruchsbelästigung aus, der aus dem steilen Neigungswinkel ...