Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.04.2015

Die nach marokkanischem Recht vereinbarte Brautgabe

Unterliegt eine nach marokkanischem Recht vereinbarte Brautgabe dem deutschen Recht, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Scheidungsfolge im Sinne des Art. 17 EGBGB n.F. bzw. um eine allgemeine Wirkung der Ehe im Sinne des Art. ...