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05.11.2012
Die mangelhaften Sommerreifen
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts. ...