Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Die leidigen Vorschäden und die Obliegenheitspflicht

Es liegt eine arglistige Verletzung der Obliegenheitspflicht vor, wenn unwahre Angaben zu Vorschäden und der Kilometerlaufleistung gegenüber der Versicherung gemacht werden. ...