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01.08.2013
Die erheblich verspätete Ankunft - Reisemangel?
Im vorliegenden Fall war ein Flug im Reisevertrag integriert. Ein Mangel der Reise im Sinne von § 651 c Abs. 1 BGB liegt darin, dass sich die Ankunft des Rückflugs wegen eines Flugzeugsdefekts um 15 ½ Stunden nach hinten verschoben hat. ...