Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Die erheblich verspätete Ankunft - Reisemangel?

Im vorliegenden Fall war ein Flug im Reisevertrag integriert. Ein Mangel der Reise im Sinne von § 651 c Abs. 1 BGB liegt darin, dass sich die Ankunft des Rückflugs wegen eines Flugzeugsdefekts um 15 ½ Stunden nach hinten verschoben hat. ...