Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

Die Werbung für Gebrauchtwagen mit einem Vergleichspreis

Die Gegenüberstellung des aktuellen Preises eines Gebrauchtwagens in der Anzeige mit einem nicht näher erläuterten 'ehem. NP', was als 'ehemaliger Neuwagenpreis' auszulegen ist, stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe über den ...