Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Die Tücken der „mobilo-life“-Garantie

Bei objektiver Betrachtungsweise ist der Begriff der „Karosserie“ jedoch so zu interpretieren, wie ihn der typische Empfänger der Erklärung, also der aus der „mobilo-life“-Garantie berechtigte Eigentümer eines PKW, versteht. Dieser erwartet bei einer Durchrostungs-Garantie auch und gerade einen ...