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02.12.2013
Die Patientenverfügung
Das Betreuungsgericht kann die Betreuung auf dieses Aufgabengebiet ausdehnen. Da das entsprechende Verfahren aber zeitaufwendig ist, besteht bei nicht aufschiebbaren ärztlichen Maßnahmen die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren für die Dauer von höchstens sechs Monaten eine vorläufige ...