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01.07.2011
Die Haftung des Betreuers - Haftung gegenüber dem Betreuten
Der Betreuer haftet dem Betreuten für Vermögensschäden, die diesem durch schuldhafte, das heißt vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen des Betreuers entstehen (§ 1833 BGB). Die verspätete Stellung eines Sozialhilfeantrags ist in der ...