Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2011

Die Haftung des Betreuers - Haftung aus Verletzung der Aufsichtspflicht

Ein Schadenersatzanspruch eines Dritten gegen den Betreuer ist wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB denkbar. Dazu muss die Aufsichtspflicht über den Betreuten dem Betreuer aber übertragen sein. ...