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01.08.2011
Die Fahrerlaubnis im Strafverfahren
Die Fahrerlaubnis kann im Laufe eines Strafverfahrens entzogen werden, weil der Beschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 69 StGB). Obwohl der Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Beschuldigten oftmals von existentieller Bedeutung ist, ...