Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Die Fahrerlaubnis im Strafverfahren

Die Fahrerlaubnis kann im Laufe eines Strafverfahrens entzogen werden, weil der Beschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 69 StGB). Obwohl der Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Beschuldigten oftmals von existentieller Bedeutung ist, ...