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01.09.2016
Die Fahrerlaubnis im Strafverfahren (Teil 2)
Die Fahrerlaubnis kann im Laufe eines Strafverfahrens entzogen werden, weil der Beschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 69 StGB). Obwohl der Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Beschuldigten oftmals von existentieller Bedeutung ist, versteht das Gesetz seine Entziehung nicht als Strafe sondern als sog. Maßnahme der Sicherung ...