Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
30.10.2013

Der verunglückte Griechenlandurlaub

Reisemängel sind dem Reiseveranstalter oder einer von ihm benannten Stelle anzuzeigen. Die Meldung bei der Hotelrezeption ist dafür nicht ausreichend. Darüberhinaus müssen Reisende das Angebot des Umzuges in ein anderes geeignetes Hotel annehmen, sofern dies zumutbar ist. Dass der ...