Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Der mangelhafte Kamelritt - ein teures Vergnügen

Eine Reise ist mit einem Mangel (Reisemangel) im Sinne von § 651 f BGB behaftet, der den Reisenden zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn der Veranstalter entgegen seiner pauschalreisevertraglichen Verpflichtung, den in der ...