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01.04.2014
Der mangelhafte Kamelritt - ein teures Vergnügen
Eine Reise ist mit einem Mangel (Reisemangel) im Sinne von § 651 f BGB behaftet, der den Reisenden zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn der Veranstalter entgegen seiner pauschalreisevertraglichen Verpflichtung, den in der ...