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03.03.2014
Der ausdrückliche Hinweis auf Bauarbeiten am Urlaubsort
Im vorliegenden Fall ging es um eine Dubai-Reise, bei der sich die Hotelanlage neben einer Großbaustelle befunden hatte, die über 24 Stunden am Tag betrieben wurde und von der erheblicher Lärm ausging. Dei Reisenden wollten daher eine Minderung von 30% durchsetzen - scheiterten aber. ...