Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Der ausdrückliche Hinweis auf Bauarbeiten am Urlaubsort

Im vorliegenden Fall ging es um eine Dubai-Reise, bei der sich die Hotelanlage neben einer Großbaustelle befunden hatte, die über 24 Stunden am Tag betrieben wurde und von der erheblicher Lärm ausging. Dei Reisenden wollten daher eine Minderung von 30% durchsetzen - scheiterten aber. ...