Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Der Winterdienst

Der Winterdienst beinhaltet im wesentlichen die Räumung des Bürgersteiges bzw. der sonstigen Außenflächen des Mietobjektes von Schnee und Eis sowie die Ausbringung von abstumpfenden Mitteln wie Asche, Granulat etc. Diese Kosten darf der Vermieter im Rahmen der Kosten der Straßenreinigung und ...