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01.12.2011
Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung wird vermutet, dass jemand, der für einen anderen Arbeit leistet, dies nur gegen Vergütung tun will. Ein Gefälligkeitsverhältnis liegt nur ausnahmsweise vor (§ 612 Abs.1 BGB). Die Vergütungspflicht besteht auch bei ...