Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.01.2012

Der Schirmständer im Hausflur

Das Aufstellen von Schirmständern im Gemeinschaftseigentum entspricht in einer kleinen Wohneigentumsanlage (zwei Einheiten; Obergeschoss und Erdgeschoss) dem ordnungsgemäßem Gebrauch. ...