Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2016

Der Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats

Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erfordern eine Organstruktur. Arbeitnehmer, die lediglich Hilfsfunktionen für den Betriebsrat wahrnehmen und nicht in einer Organstruktur zusammengefasst ...