Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.08.2013

Der Brunnen im Garten

Ein sich im Garten des Mieters befindlicher Brunnen kann von diesem auch genutzt werden. Es besteht kein Unterlassungsanspruch des Vermieters hinsichtlich einer Wasserentnahme (hier: zur Bewässerung des Gartens) durch den Mieter. ...