Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Der Beweis der rechtzeitigen Information der Passagiere über Flugannullierung

Ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs kommt gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c Fluggastrechte-VO in Betracht, wenn das Luftfahrtunternehmen die Fluggäste mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat. Für die rechtzeitige ...