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02.07.2012
Der Aufwendungsersatzanspruch des Ergänzungspflegers
Für das Entstehen des Aufwendungsersatzanspruchs aus § 1835 BGB ist grundsätzlich die förmliche Bestellung des Ergänzungspflegers in dessen persönlicher Anwesenheit erforderlich. Die Bestellung muss vor ...