Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.09.2014

Dash-Cam im Straßenverkehr

Die Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Im vorliegenden Fall wollte ein PKW Fahrer, der in einen Unfall verwickelt wurde, im Rahmen des Prozesses seine Unschuld mit Videoaufzeichnungen seiner Car-Cam bzw. Dash-Cam beweisen. ...