Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.10.2011

Das verschenkte Grundstück und die Zehnjahresfrist

Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung ...