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01.06.2017
Das postmortale Vaterschaftsfeststellungsverfahren
In einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist die Ehefrau des Verstorbenen grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt, auch wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden ist. Allein der Umstand, dass Ehefrau im erstinstanzlichen ...