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01.12.2014
Das angebliche 3-Sterne-Hotel
Im vorliegenden Fall hatte ein Hotel auf seinem Internetauftritt mit drei Sternen geworben, obwohl es tatsächlich keine solche Plakette besaß. Die Internetwerbung der Beklagten stellt eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 3 UWG dar. Unlauter handelt, wer eine geschäftliche Handlung vornimmt, ...