Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2013

Das abgestellte Fahrrad

Das Parken eines Fahrrades auf dem Gehweg ist als Gemeingebrauch grundsätzlich zulässig, soweit das Rücksichtnahmegebot gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern beachtet wird. Erleidet jemand einen Schaden an seinem PKW und geht er davon aus ...