Artikel
28.04.2014
Das Einsichtsrecht in die komplette Messreihe und die Übersendung
Der Betroffene und sein Sachverständiger haben Anspruch auf Einsicht in die komplette Messreihe der am Tattag und am Tatort gefertigten Messbilder einer dem Betroffenen zur Last gelegten Geschwindigkeitsmessung. Soweit der beauftragte Sachverständige mehr als 100 km ...