Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.07.2015

Darlegungslast bei Filesharingverstößen

Der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus unerlaubt Dateien geladen wurden, muss selbst Nachforschungen darüber anstellen, wer konkret der Täter gewesen ist und dies dem Gericht mitteilen. Sonst haftet er selbst. ...