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01.12.2011
Darf der Betreuer zwangsweise gegen den Betreuten vorgehen?
Das Gesetz gibt dem Betreuer keine eigenmächtigen Zwangsbefugnisse gegen den Betreuten. Bei der Übertragung der Vermögenssorge kommt u.U. die Gestattung der Zwangsanwendung durch einen Beschluss des Betreuungsgerichts in Betracht (§ 35 FamFG), etwa, wenn der Betreute Bargeld verschleudert. ...