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02.01.2014
Dachlawinen und Eiszapfen
Immer wieder kommt es im Winter oder beim Einsetzen des Tauwetters zu Sach- oder Personenschäden durch abgehende Dachlawinen oder Eiszapfen. Umgehend stellt sich für die Betroffenen die Frage nach der Haftung. In dieser Hinsicht gilt zunächst der Grundsatz, dass der Eigentümer dafür sorgen muss, dass vom Haus keine Gefahren ausgehen, die zu Schäden Dritter führen können. ...