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05.12.2014
Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 1.1.2015
Zum 01.01.2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert werden. Der zu berücksichtigende Selbstbehalt wird von 1.000 auf 1.080 € erhöht, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von ...