Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.07.2014

Dünne Trennwand zwischen Wohnungen ist ein Mietmangel

Im vorliegenden Fall bestand die Trennwand zwischen zwei Mietwohnungen einer Altbauwohnung aus einer dünnen Span-/Holzplatte. Dies stellt einen Mangel der Mietsache dar, der Mieter hat in diesem Fall einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Grundsätzlich kann erwartet werden, dass der ...