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28.07.2014
Dünne Trennwand zwischen Wohnungen ist ein Mietmangel
Im vorliegenden Fall bestand die Trennwand zwischen zwei Mietwohnungen einer Altbauwohnung aus einer dünnen Span-/Holzplatte. Dies stellt einen Mangel der Mietsache dar, der Mieter hat in diesem Fall einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Grundsätzlich kann erwartet werden, dass der ...