Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Dübellöcher sind zu verschließen!

Die (wirksame) vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen umfasst auch das Verschließen von Dübellöchern, die um Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzt wurden. ...