Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2011

Dübellöcher in den Fliesen - Mieter muss zahlen!

Bohrt der Mieter Dübellöcher ohne erkennbaren Nutzen in die Wandfliesen eines Badezimmers, so ist er dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Die Haftung des Mieters ergibt sich nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen Verletzung ...