Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2017

Chef als 'soziales Arschloch' bezeichnet - fristlose Kündigung?

Die Bezeichnung der Geschäftsführer als 'soziale Arschlöcher' kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. ...