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13.01.2014
Bundesregierung äußert sich zum Betrachten eines Videostreams
Die Bundesregierung hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. Das deutsche Urheberrechtsgesetz setzt sowohl bei der Ausgestaltung der Rechte, die es Urhebern und Leistungsschutzberechtigten gewährt ...