Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.01.2014

Bundesregierung äußert sich zum Betrachten eines Videostreams

Die Bundesregierung hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. Das deutsche Urheberrechtsgesetz setzt sowohl bei der Ausgestaltung der Rechte, die es Urhebern und Leistungsschutzberechtigten gewährt ...