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09.02.2016
Bußgeldbescheid und die falsche Wohnsitzzustellung
Eine Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Einlegung in den Briefkasten ist nur dann zulässig, wenn der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen wird. Wohnung ist in diesem Zusammenhang ohne Rücksicht auf Wohnsitz, polizeiliche Anmeldung ...