Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.02.2016

Bußgeldbescheid und die falsche Wohnsitzzustellung

Eine Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Einlegung in den Briefkasten ist nur dann zulässig, wenn der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen wird. Wohnung ist in diesem Zusammenhang ohne Rücksicht auf Wohnsitz, polizeiliche Anmeldung ...