Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.05.2016

Bußgeldbescheid muss bestimmt sein!

Sofern der Betroffene einem Bußgeldbescheid den ihm zur Last gelegten Sachverhalt entnehmen kann, so führt eine Fehlbezeichnung nicht zur Unwirksamkeit des Bescheids. Für die hinreichende Bestimmtheit nach § 66 I Nr.3 OWiG genügt es, wenn das Gericht die ...