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11.05.2016
Bußgeldbescheid muss bestimmt sein!
Sofern der Betroffene einem Bußgeldbescheid den ihm zur Last gelegten Sachverhalt entnehmen kann, so führt eine Fehlbezeichnung nicht zur Unwirksamkeit des Bescheids. Für die hinreichende Bestimmtheit nach § 66 I Nr.3 OWiG genügt es, wenn das Gericht die ...