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26.11.2014
Bußgeld wegen Ablesen der Uhrzeit
Es handelt sich um eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO, wenn dieses während der Fahrt vom Fahrer aufgenommen wird, um die Uhrzeit abzulesen. Eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons liegt gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn die Handlung ...