Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.11.2014

Bußgeld wegen Ablesen der Uhrzeit

Es handelt sich um eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO, wenn dieses während der Fahrt vom Fahrer aufgenommen wird, um die Uhrzeit abzulesen. Eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons liegt gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn die Handlung ...