Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.10.2011

Briefkastenschlitz zu klein - Minderungsgrund?

Im vorliegenden Fall war der Briefkastenschlitz eines Mieters nicht mit Bedacht auf die möglichen Postzustellungen dimensioniert worden. Das Problem: er war zu klein, so dass Zeitschriften und DIN-C4-Umschlägen Zustellungsprobleme hatten. Kleinere Post fand problemlos den Weg in den Briefkasten. ...