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17.10.2011
Briefkastenschlitz zu klein - Minderungsgrund?
Im vorliegenden Fall war der Briefkastenschlitz eines Mieters nicht mit Bedacht auf die möglichen Postzustellungen dimensioniert worden. Das Problem: er war zu klein, so dass Zeitschriften und DIN-C4-Umschlägen Zustellungsprobleme hatten. Kleinere Post fand problemlos den Weg in den Briefkasten. ...