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01.07.2011
Boote gehören nicht ins Wohngebiet!
Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer einen befestigten Platz (3m x 9m) errichtet und dort im Winter seine 9m lange Segeljacht gelagert. Nach der Bebauung handelte es sich bei dem betreffenden Gebiet um ein Wohngebiet. Etwa sechs Jahre später ...