Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Bock als Vorname für die Tochter?

Im vorliegenden Fall wollten die Eltern ihre Tochter mit drittem Vornamen „Bock“ nennen und erhielten hierfür die Erlaubnis des Gerichts. Die Namenswahl der Eltern bezog sich nämlich nicht auf den deutschen Sprachgebrauch (z.B. Ziegen-Bock), sondern auf die ...